Wie werden CFDs in Deutschland besteuert?
Mit dem neu verabschiedeten Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) ändert sich die Besteuerung auf CFDs grundlegend. Erfahren Sie hier, wie sich dies ab Januar 2025 auf Ihr Trading auswirkt.
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Was ändert sich durch das Jahressteuergesetz 2024?
Mit dem neuen verabschiedeten Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024), wurden die Verrechnungsbeschränkungen für Verluste aus Termingeschäften wie CFDs oder Optionen sowie aus dem Verfall von Kapitalanlagen wie Knock-Out-Zertifikaten für Privatanlegerinnen und -anleger aufgehoben. Damit können entsprechende Verluste ab sofort wieder in vollem Umfang mit Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden.
Was ändert sich steuerlich bei den CFDs und was bedeutet dies für mich?
Ab dem 01.01.2025 ist die Verlustverrechnungsgrenze bei den Termingeschäften wieder aufgehoben. IG wird bei dem CFD-Handel wieder zu einer unterjährigen Verrechnung übergehen.
Für Kunden resultiert dies in eine deutlich erhöhte Liquidität da somit nur der Nettogewinn versteuert wird. Überschüssige Verluste können mit Hinblick auf mögliche Steuererstattungen im Rahmen der Steuerveranlagung im Übrigen wieder in unbegrenzter Höhe mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.
Mit der Zustimmung des Bundesrats zum JStG 2024 wurde die eingeschränkte Verrechenbarkeit von Verlusten aus Termingeschäften oder bei Totalverlusten aufgehoben. Somit sind entsprechende Verluste – wie vor der Einführung der Verlustverrechnung – wieder voll mit anderen Gewinnen und positiven Erträgen aus Kapitalvermögen verrechenbar. Die besonderen Verlustverrechnungskreise werden damit überfällig.
IG plant, diese Änderung auch zeitnah Anfang des Jahres 2025 in seinen IT-Systemen umzusetzen. Sollte dies nicht bereits zum 1. Januar 2025 möglich sein, werden alle Transaktionen des Jahres 2025 nach der IT-Umstellung korrigiert und eine Steuerverrechnung automatisch rückwirkend vorgenommen.
Für steuerliche Veranlagungen bis zu diesem Zeitpunkt müssen Anleger die Verlustverrechnung im Rahmen ihrer Steuererklärung beantragen. Dies ist für alle noch offenen Steuerveranlagungen auch der Vergangenheit ab den Jahren 2020 bzw. 2021 möglich, insbesondere also dann, wenn Anleger einen Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben oder das Finanzamt den Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen hat. Sollte ein Steuerbescheid nicht offengehalten worden sein, kann eine Verrechnung von Verlusten über 20.000€ hinaus im Jahr des Entstehens der Verluste ggfs. nicht mehr möglich sein. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, die festgestellten Verlustvorträge in zukünftigen Steuererklärungen mit Kapitalerträgen zu verrechnen.
Zu diesem Zweck weist IG in den Steuerbescheinigungen die erlittenen Verluste so aus, dass eine Verrechnung in der Steuererklärung ohne weitere Berechnungen durch Anleger möglich ist. Dies betrifft die Steuerbescheinigungen der Jahre 2022 bis 2024.
Bitte sprechen Sie hierzu im Zweifel ihren steuerlichen Berater an.
Erfahren Sie mehr vom Steuerexperten
Michael Frey, Steuerberater und spezialisiert auf die Besteuerung von Kapitalmarktprodukten, diskutiert gemeinsam mit Salah-Eddine Bouhmidi, Head of Markets bei IG Europe, und Tobias Stöhr, Head of Sales bei IG Europe sowie Vorstand des CFD Verbands, welche Auswirkungen die Aufhebung der eingeschränkten Verlustverrechnung durch das JStG 2024 auf Anleger und deren Steuererklärung haben wird.
Jahressteuergesetz 2024: Verlustverrechnungsbeschränkung wird abgeschafft
Steuerbeispiel CFD davor/danach
Bis zu dieser Änderung wurde der Bruttogewinn besteuert während Verluste aus CFDs nur in sogenannten Verlusttöpfen gesammelt und erst am Ende des Steuerjahres per Steuererklärung geltend gemacht werden konnten. Letzteres war nur in Höhe von 20.000 EUR möglich. Die Verrechnung bis zu 20.000 Euro musste dann auf Anlegerebene veranlasst werden. Dies führte zuweilen unterjährig zu einem erheblichen Liquiditätsverlust bei Anlegern. Im Zuge der Änderung ist nun eine unterjährige Verrechnung und dies in voller Höhe wieder möglich.
Steuerpflichtiger Betrag 2021-2024 nach Ansatz der 20k Verluste.
Was waren Unterschiede in der steuerlichen Verrechenbarkeit von Knock-Out-Zertifikaten (Turbo24) und CFDs?
Nachdem durch den Gesetzgeber bereits zum 01.01.2020 die Verrechenbarkeit von Verlusten aus dem Verfall von Kapitalanlagen eingeschränkt wurde, wurde zum 01.01.2021 auch eine entsprechende Regelung für die Verrechenbarkeit von Verlusten aus Termingeschäften eingeführt. Auf Anlegerebene galten diese Regelungen bereits ab dem jeweils genannten Zeitraum und mussten von Anlegern im Rahmen ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden. Seit dem Jahre 2022 musste IG Europe diese Regelungen ebenfalls bereits im Rahmen des Steuerabzugs umsetzen und durfte daher keine entsprechenden Verluste mehr verrechnen.
Im Rahmen der Verlustverrechnungsbeschränkungen galt, dass Verluste – unabhängig ob Total- oder Teilverlust – aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften und maximal in Höhe von 20.000€ am Ende des Jahres verrechnet werden konnten. Von diesen Regelungen zu Termingeschäften waren unter anderem CFDs, Optionen und Barriers umfasst. Bei Produkten wie Optionsscheinen und Zertifikaten, die nach Aussagen des BMF nicht von der Definition von Termingeschäften umfasst werden, wurde steuerlich zwischen Totalverlust und Teilverlust unterschieden.
Totalverluste aus dem Verfall von IGs Knock-Out-Zertifikaten, etwa bei Erreichen einer Knock-out-Schwelle (K.O.-Schwelle) konnten erst im Rahmen der Steuererklärung gegen jede Art von Kapitalerträgen verrechnet werden, allerdings ebenfalls begrenzt auf 20.000€ pro Jahr. Nicht verrechnete Verluste wurden dabei in Folgejahre vorgetragen werden. Eine Verrechnung auch solcher Verluste bereits durch IG war nicht möglich.
Teilverluste aus IGs Knock-Out-Zertifikaten, z. B. aus einer Veräußerung einer Position vor Verfall oder Knock-out, unterlagen den Verrechnungsbeschränkungen jedoch im Regelfall nicht. Stop-Loss-Grenzen von potenziell betroffenen Positionen konnten somit auch mögliche Totalverluste auf gegebenenfalls steuerlich voll zu berücksichtigende Teilverluste begrenzen.
Was sind Knock-Out-Zertifikate und CFDs?
Knock-Out-Zertifikate | CFDs | |
Auf einen Blick | Das weltweit erste 24-Stunden-Knock-Out-Zertifikat. Wählen Sie bei diesen gelisteten Wertpapieren Ihren Hebel, managen Sie Ihr Risiko und handeln Sie ohne Kommission.1 Termingeschäft: Nein |
Unsere CFDs bieten Ihnen flexibles Trading auf tausende von Vermögenswerten. Professionelle Kunden können außerdem direkten Marktzugang – Direct Market Access (DMA) für das Trading nutzen. Hedgen Sie Ihr Aktienportfolio, um potentielle Verluste auszugleichen. Termingeschäft: Ja |
Hebel (Leverage) und Aufwand – Kleinanleger1 |
Wählen Sie aus einer Auswahl von Hebelverhältnissen – ein Hebel von 100:1+ ist möglich, abhängig von dem im Voraus bezahlten Kaufpreis. | Mögliche Hebel von 30:1, Marginhandel. Sie müssen möglicherweise weitere Mittel auf Ihr Konto einzahlen, um Ihre Position offen zu halten. |
Wo findet der Handel statt? | Auf einem Handelsplatz (Spectrum MTF) | Außerbörslich (OTC) |
Märkte | Forex, Indizes, Rohstoffe und Aktien | Forex, Indizes, Aktien, Kryptowährungen, Rohstoffe und mehr |
Risikomanagement | Ihr maximales Risiko beläuft sich auf den Knock-Out-Kaufpreis, den Sie im Voraus bezahlen. Es besteht kein Währungsrisiko. Knock-Outs werden in EUR gehandelt, daher erfolgt keine Konvertierung. |
Der Negativsaldoschutz stellt sicher, dass Sie als Privatkunde nicht mehr als das auf Ihr Konto eingezahlte Kapital verlieren können2. Setzen Sie automatische Stopps, um Ihr Risiko weiter zu begrenzen. |
Mehr erfahren | Mehr erfahren |
FAQs – steuerrechtliche Fragen
Seit wann galten die alten Verrechnungsbeschränkungen?
Seit 2021 waren Verluste nur bis zu 20.000 Euro verrechenbar. IG durfte hier ab 2022 keine unterjährige Verrechnung vornehmen. Gewinne wurden demensprechend direkt versteuert, Verluste hingegen gesammelt und am Ende des Jahres ausgewiesen.
Gilt die Änderung auch rückwirkend?
Ja, für offene Steuerfälle oder wenn der Steuerbescheid unter Vorbehalt erlassen wurde.
Wie setzt IG Europe diese Änderung um?
IG Europe plant eine zeitnahe Umsetzung und wird die rückwirkende Steuerkorrektur innerhalb eines Jahres anwenden.
Wie erhalte ich eine Steuerbescheinigung?
Deutsche Steuerbürger erhalten von IG eine Steuerbescheinigung. Die Steuerbescheinigung kann nur ausgestellt werden, sofern Ihre TIN (Tax Identification Number/ Steueridentifikationsnummer) hinterlegt ist und Sie in Deutschland ansässig sind.
Am Ende des Steuerjahres wird eine offizielle Steuerbescheinigung ausgestellt. Die Steuerbescheinigung steht Ihnen innerhalb des ersten Quartals des Folgejahres unter MyIG > Dashboard oder MyIG > Live Account > Steuerbescheinigung zum Download zur Verfügung. Sofern Sie rechtzeitig eine Verlustbescheinigung beantragt haben, wird diese Teil der Steuerbescheinigung sein.
Wie erhalte ich eine Verlustbescheinigung?
Die Verlustbescheinigung können Sie für das jeweilige Steuerjahr vor dem 15. Dezember beantragen, wenn Sie Ihre Verluste abführen möchten. Sie beantragen eine Verlustbescheinigung für Ihr IG Konto per E-Mail (Kundenberatung.de@ig.com). Die Verlustbescheinigung wird Ihnen in Zeile 12 der Steuerbescheinigung ausgestellt. Wenn Sie die Verlustbescheinigung nicht rechtzeitig beantragen, wird Ihr Verlusttopf automatisch ins folgende Steuerjahr übertragen.
Wie erhalte ich einen Freistellungsauftrag?
Den Freistellungsauftrag können Sie über unsere Kundenberatung beantragen (Kundenberatung.de@ig.com). Wir senden Ihnen das passende Dokument auf Anfrage via E-Mail zu, bitte füllen Sie das Dokument aus und senden es via E-Mail an die Kundenberatung zurück. Unsere Kundenberatung wird daraufhin Ihren Freistellungsauftrag für den gewünschten Steuerfreibetrag registrieren.
Ich handle über ein Unternehmen; wie wirken sich die neuen Gesetze auf mich aus?
Diese Unternehmen sind weiterhin von der Besteuerung seitens IG befreit, d.h. IG wendet unverändert keine GWHT auf Ihre Gewinne an.
Dies ist die Liste der Unternehmenstypen, die wir automatisch von der GWHT ausnehmen:
- Aktiengesellschaft (AG)
- Societas Europaea (SE): Europäische Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)
Ich habe Verluste in anderen Brokerage-Konten. Kann ich diese Verluste auf mein IG-Konto übertragen?
Nein, dies ist für CFD- oder Wertpapierkonten bei IG nicht möglich.
Wie werden Kapitalertragssteuer, Solidaritätssteuer und Kirchensteuer verrechnet?
Für die Einnahmen aus Kapitalerträgen gilt ein einheitlicher Steuersatz. Dieser beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Berechnet IG die Kapitalertragssteuer für mich?
Ja - die Kapitalertragsteuer, einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wird automatisch auf Ihre gewinnbringenden Geschäfte berechnet und von IG einbehalten. Wir bezeichnen dies als GWHT (German Withholding Tax / Abgeltungssteuer).
Ich handle über ein Unternehmen; wie wirken sich die neuen Gesetze auf mich aus?
Diese Unternehmen sind weiterhin von der Besteuerung seitens IG befreit, d.h. IG wendet unverändert keine GWHT auf Ihre Gewinne an.
Dies ist die Liste der Unternehmenstypen, die wir automatisch von der GWHT ausnehmen:
- Aktiengesellschaft (AG)
- Societas Europaea (SE): Europäische Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)