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Bestimmungen für professionelle oder institutionelle Anleger

Auf dieser Webseite werden als „professionelle“ oder „institutionelle“ Anleger diejenigen bezeichnet, die sich als „professionelle Kunden“ im Sinne der europäischen Finanzmarktrichtlinie (engl. Markets in Financial Instruments Directive, kurz: MiFID) und des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) qualifizieren.

Zusammengefasst muss eine Person, damit sie als professioneller Kunde eingestuft werden kann, in der Regel eine oder mehrere der folgenden Anforderungen erfüllen:

(1) Ein Unternehmen, das für seine Tätigkeit auf den Finanzmärkten zugelassen ist oder reguliert wird. Die folgende Liste enthält alle zugelassenen Institute, welche die wesentlichen Tätigkeitsbereiche der genannten Institute ausüben, unabhängig davon, ob sie von einem Staat im EWR oder einem Drittland zugelassen sind und ob sie auf der Grundlage einer Richtlinie zugelassen sind oder nicht:

(a) Wertpapierdienstleistungsunternehmen;

(c) sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute;

(d) Versicherungsgesellschaften;

(e) Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften;

(f) Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften;

(g) Börsenhändler und Warenderivatehändler;

(i) sonstige institutionelle Anleger;

(2) Ein großes Unternehmen, das zwei der folgenden Anforderungen erfüllt: (i) eine Bilanzsumme von 20.000.000 EUR; (ii) ein Nettoumsatz pro Jahr von 40.000.000 EUR; (iii) Eigenmittel von 2.000.000 EUR.

(3) Nationale und regionale Regierungen, öffentliche Stellen der
staatlichen Schuldenverwaltung, Zentralbanken, internationale und supranationale Einrichtungen (wie die Weltbank, der IWF, die EZB oder die EIB) oder andere vergleichbare internationale Organisationen.

(4) Andere institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Anlage in Finanzinstrumenten besteht.

Bitte beachten Sie, dass die obige Zusammenfassung nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt wird. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sie auch als professioneller Kunde im Sinne der europäischen Finanzmarktrichtlinie eingestuft werden können, empfehlen wir Ihnen, eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.

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