Zu jedem Konto/Depot gibt es einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf für Kapitalerträge. Verbleibt in dem Verrechnungstopf am Jahresende ein Verlust, wird dieser automatisch ins Folgejahr übertragen.
Mit einer Verlustbescheinigung können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung eine Verrechnung von Kapitalerträgen – die auf Ihren Konten/Depots bei anderen Kreditinstituten angefallen sind - veranlassen. Die Verlustbescheinigung kann bis spätestens 15.12. des laufenden Jahres beantragt werden. In diesem Fall erfolgt kein Verlustvortrag auf das Folgejahr und die entsprechenden Salden werden zum 01.01. des Folgejahres auf null gestellt.
Die Verlustbescheinigung ist in die Jahressteuerbescheinigung intergriert, welche Ihnen innerhalb der gesetzlich vorgegeben Frist per Email zugestellt wird.
Verlustbescheinigung bestellen
Sie beantragen Ihre Verlustbescheinigung für das laufende Jahr via Email bis zum 15.12.
Bitte senden Sie hierfür eine kurze Email unter Angabe Ihres IG-Benutzernamens mit dem Titel „Verlustbescheinigung bestellen“ an die Emailadresse kundenberatung.de@ig.com.
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